BPjM revidiert Beschlagnahmung des Shooters Dead Island
Der Zombieshooter Dead Island wurde zuvor durch die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) auf die sogenannte Liste B gesetzt. Diese Spiele dürfen in Deutschland nicht verkauft oder gehandelt werden und sind mit Beschlagnahmung bedroht. Selten überdenkt die BPjM eine Entscheidung noch einmal, so aber geschehen im Fall von Dead Island. Demnach wurde das Spiel auf die Liste A herunter gestuft. Das bedeutet zwar eine Indizierung, aber Personen über 18 Jahren können das Spiel legal erwerben.