GEMA – Lizenzgebühren für Verlinkung mit YouTube-Videos
Die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte – GEMA – möchte für das Einbetten von YouTube-Video auf Webseiten und sozialen Netzwerken Gebühren bekommen. So stellen nach Ansicht der GEMA einfache Hyperlinks keine Nutzung der Videos der von der Gesellschaft vertretenden Künstler dar, die Einbindung von YouTube-Video sowie deren Inhalt allerdings schon. Die Verlinkung soll von solchen Inhalten laut der GEMA lizenziert werden. Der Europäische Gerichtshof prüft deshalb die derzeitige Sachlage.