Call of Duty: WWII erscheint in Deutschland mit USK-Kennzeichnung „Keine Jugendfreigabe gemäß § 14 JuSchG“
Die deutsche Fassung von Call of Duty: WWII hat von der USK eine Alterseinstufung „Keine Jugendfreigabe gemäß § 14 JuSchG“ (ab 18 Jahren) erhalten. Sowohl der Multiplayer- als auch der Zombie-Modus sind identisch zur internationalen Fassung. Die einzige Änderung in der deutschen, sowie der österreichischen und der deutschsprachigen Schweizer Fassung des Spiels, betrifft die Darstellung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen (gemäß § 86a StGB) im Story-Modus. Alle genannten Fassungen sind optional auch in englischer Sprache spielbar.