JusProg-Jugendschutzprogramm erneut gesetzlich anerkannt
Das JusProg-Jugendschutzprogramm wurde von der Freiwilligen Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter e.V. (FSM) als geeignet anerkannt. Dies geschah auf Grundlage des neuen Jugendmedienschutz-Staatsvertrages (JMStV). Seit Oktober 2016 sind die anerkannten Einrichtungen der Freiwilligen Selbstkontrolle verantwortlich für die Beurteilung von Jugendschutzprogrammen. Das JusProg-Jugendschutzprogramm ist die erste allgemeine Jugendschutzsoftware, die auf Grundlage des neuen JMStV geprüft wurde, und gleichzeitig die derzeit einzige staatlich anerkannte Jugendschutzsoftware.
Das JusProg-Jugendschutzprogramm wurde erstmalig im Jahr 2012 durch die staatliche Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) für fünf Jahre nach § 11 JMStV gesetzlich anerkannt. Die KJM legte zur neuerlichen Anerkennung durch die FSM innerhalb der dafür vorgesehenen Frist kein nach dem neuen JMStV mögliches Veto („Beurteilungsspielraum überschritten“) ein. Damit ist das JusProg-Jugendschutzprogramm jetzt weiterhin vollständig anerkannt.
„Wir freuen uns, dass die Eignung unseres Jugendschutzprogramms als Kinderschutzfilter im Internet erneut bestätigt wurde“, freut sich Stefan Schellenberg, Vorsitzender von JusProg e.V. „Das ist zusätzlicher Ansporn, unsere technische Unterstützung der Medienerziehung für Eltern, Schulen und andere Einrichtungen noch weiter zu verbessern und weiterhin kostenfrei anzubieten.“